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LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 28 AS 830/10 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - L 28 AS 830/10 B ER (https://dejure.org/2010,120543)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - L 28 AS 830/10 B ER (https://dejure.org/2010,120543)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- SG Stade, 21.12.2010 - S 28 AS 836/10
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 28 AS 830/10
Soweit das Sozialgericht Cottbus in diesem Beschluss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hat, wird die Beschwerde zurückgewiesen (L 28 AS 836/10 B PKH).2) Soweit sich die Beschwerde des Antragstellers auf die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren in dem Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 17. März 2010 bezieht (L 28 AS 836/10 B PKH), ist sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats statthaft, auch wenn in der Hauptsache - wie aufgezeigt - der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht erreicht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Juni 2008 - L 28 B 919/08 AS ER und L 28 B 1059/08 AS PKH - in juris veröffentlicht).
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2008 - L 28 B 919/08
Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde nach Änderung des § 172 SGG; fehlendes …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 28 AS 830/10
2) Soweit sich die Beschwerde des Antragstellers auf die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren in dem Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 17. März 2010 bezieht (L 28 AS 836/10 B PKH), ist sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats statthaft, auch wenn in der Hauptsache - wie aufgezeigt - der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht erreicht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Juni 2008 - L 28 B 919/08 AS ER und L 28 B 1059/08 AS PKH - in juris veröffentlicht).